
| Wenn
eine psychische Störung (ICD-10) vorliegt, können Sie
bei Ihrer Krankenkasse ume einen Kostenzuschuss für
Psychotherapie ansuchen. Um körperliche Ursachen
auszuschließen, bedarf es vor der 2. Sitzung einer
Untersuchung durch eine Haus-/Fachärztin. Ein Antrag
auf Kostenzuschuss ist zusammen mit einer Haus- oder
fachärztlichen Bestätigung bei der jeweiligen
Krankenkasse einzureichen. Die ersten 10 Einheiten
werden oft ohne Antrag bewilligt, danach ist eine
Genehmigung für weitere Stunden (meist bis zu 50)
notwendig. Die Kosten für die Psychotherapie sind
zuerst von Ihnen zu bezahlen und die jeweiligen
Rechnung können dann erst bei der Krankenkasse
eingereicht werden. |

| ÖGK
(Österreichische Gesundheitskasse): 37,70 € pro 50 Minuten SVS (Sozialversicherung der Selbständigen): ca. 45 € pro Sitzung BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen & Bergbau): ca. 42,40 bis 50,20 € pro Sitzung Es gibt auch Psychotherapie auf Krankenschein (Kassenplatz mit voller Kostenübernahme), die Anzahl ist jedoch sehr begrenzt und es kann zu langen Wartezeiten kommen. |