Praxis für Psychotherapie
Astrid Kaufitsch


mit professioneller Hilfe
Konflikte lösen, Lebensfreude wiederfinden und Selbstzufriedenheit entwickeln

Kostenzuschuss der Krankenkasse
(Stand März 2026)

Wenn eine psychische Störung (ICD-10) vorliegt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse ume einen Kostenzuschuss für Psychotherapie ansuchen. Um körperliche Ursachen auszuschließen, bedarf es vor der 2. Sitzung einer Untersuchung durch eine Haus-/Fachärztin. Ein Antrag auf Kostenzuschuss ist zusammen mit einer Haus- oder fachärztlichen Bestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse einzureichen. Die ersten 10 Einheiten werden oft ohne Antrag bewilligt, danach ist eine Genehmigung für weitere Stunden (meist bis zu 50) notwendig. Die Kosten für die Psychotherapie sind zuerst von Ihnen zu bezahlen und die jeweiligen Rechnung können dann erst bei der Krankenkasse eingereicht werden.



Höhe des Zuschusses
(Stand März 2026)

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse):
37,70
pro 50 Minuten

SVS (Sozialversicherung der Selbständigen):
ca. 45
pro Sitzung

BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen & Bergbau):
ca. 42,40 bis 50,20
€ pro Sitzung

Es gibt auch Psychotherapie auf Krankenschein (Kassenplatz mit voller Kostenübernahme), die Anzahl ist jedoch sehr begrenzt und es kann zu langen Wartezeiten kommen. 


mehr dazu:
https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie

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